HOSPIZVEREIN SCHAUMBURG-LIPPE E.V.
Beratung zur Patientenverfügung
Pa·ti·en·ten·ver·fü·gung Substantiv, f
Eine freiwillige schriftliche Erklärung einer/eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass sie/er nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Sie/Er bestimmt für diese Situation, ob sie/er in bestimmte medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligt oder diese untersagt » §1827 Abs.1 BGB
Wir alle können – egal in welchem Alter – krankheits- oder unfallbedingt in eine Situation kommen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
Die Patientenverfügung, die Vorsorgvollmacht und die Betreuungsverfügung helfen in einer solchen Situation, dass alles in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen. Doch vielen Menschen fallen die damit verbundenen Entscheidungsprozesse nicht leicht.
Wie entscheide ich mich richtig? Wer kann eine Patientenverfügung erstellen? Ist sie rechtlich bindend? Für so viele Fragen, die sich stellen, stehen wir Ihnen zur Verfügung und finden gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung.
Es beraten Sie gerne:
Burkhardt Büthe
Rathaus Hagenburg Schlossstraße 3
jeden 1. Montag im Monat (nach Vereinbarung)
16:00 bis 18:00 Uhr
Tel. 0151-20198841
Gabi Weisbrich
Bürgerhaus Haste, Hauptstraße 42
jeden 1. Donnerstag im Monat
(nach Vereinbarung)
Tel. 05723-2338
Adresse
Bergkirchener Str. 30
31556 Wölpinghausen
Bürozeit: Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr
Fon und Fax: 05037-969020
Kontakt
Koordinatorin
Birgit Homes
BANKVERBINDUNG
Volksbank Hameln-Stadthagen IBAN: DE65 2546 2160 0002 8045 00
Sparkasse Schaumburg IBAN: DE81 2555 1480 0458 0013 10