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Beratung zur Patientenverfügung

Pa·ti·en·ten·ver·fü·gung Substantiv, f

Eine freiwillige schriftliche Erklärung einer/eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass sie/er nicht mehr einwilligungs- fähig ist.

Sie/Er bestimmt für diese Situation, ob sie/er in bestimmte medizinische Untersuchungen, Behand- lungen oder Eingriffe einwilligt oder diese untersagt » §1827 Abs.1 BGB

Wir alle k̦nnen Рegal in welchem Alter Рkrankheits- oder unfallbedingt in eine Situation kommen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen k̦nnen.

Die Patientenverfügung, die Vorsorgvollmacht und die Betreuungsverfügung hel- fen in einer solchen Situation, dass alles in Ihrem Sinne geschieht. Die entspre- chende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen. Doch vielen Menschen fallen die damit verbundenen Entscheidungsprozesse nicht leicht.

Wie entscheide ich mich richtig? Wer kann eine Patientenverfügung erstellen? Ist sie rechtlich bindend? Für so viele Fragen, die sich stellen, stehen wir Ihnen zur Verfügung und finden gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung.

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                                                             Es beraten Sie gerne:                                                                      

Burghardt Büthe 

Rathaus Hagenburg Schlossstraße 3

jeden 1. Montag im Monat (nach Vereinbarung)

16:00 bis 18:00 Uhr
Tel. 0151-20198841

Gabi Weisbrich

Bürgerhaus Haste, Hauptstraße 42

jeden 1. Donnerstag im Monat
(nach Vereinbarung)

 Tel. 05723-2338

Adresse

Bergkirchener Str. 30
31556 Wölpinghausen

Bürozeit: Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr

Fon und Fax: 05037-969020

Kontakt

Koordinatorin

Birgit Homes

BANKVERBINDUNG

Volksbank Hameln-Stadthagen IBAN: DE65 2546 2160 0002 8045 00
Sparkasse Schaumburg IBAN: DE81 2555 1480 0458 0013 10

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